Deutsche Bank muss 112 Millionen Euro an Postbank-Aktionäre zahlen
BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - Deutsche Bank muss 112 Millionen Euro an Postbank-Aktionäre zahlen
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären ist nun endgültig beendet. Im Mittelpunkt des Konflikts stand ein Übernahmeangebot aus dem Jahr 2010, das einige Anleger als zu niedrig bewerteten. Deutschlands höchstes Gericht hat nun zugunsten der Aktionäre entschieden und die Bank zur Zahlung von Millionenentschädigungen verpflichtet.
Der Fall begann, als dreizehn ehemalige Postbank-Aktionäre geltend machten, das Übernahmeangebot der Deutschen Bank sei unangemessen gewesen. Sie hatten 25 Euro pro Aktie erhalten, hielten jedoch bereits seit 2008 einen Anspruch auf 57,25 Euro pro Aktie. Kern ihrer Klage war die Frage, ob die Bank bereits vor dem offiziellen Angebot die Kontrolle über die Postbank erlangt hatte.
Das Oberlandesgericht Köln gab den Klägern zunächst recht. Die Deutsche Bank legte Berufung ein, doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies diese am 25. Februar 2026 zurück. Mit diesem Urteil steht fest, dass die Bank nun rund 112 Millionen Euro – inklusive Zinsen – an die betroffenen Aktionäre zahlen muss.
Trotz der Niederlage betont die Deutsche Bank, dass die finanziellen Auswirkungen begrenzt bleiben. Die Bank hatte bereits über 90 Prozent ähnlicher Forderungen geregelt und so ihr Risiko verringert. Die verbleibende Zahlung von 112 Millionen Euro war zudem bereits vollständig in ihren Rückstellungen berücksichtigt.
Mit der endgültigen Entscheidung des BGH endet ein langjähriger Streit um die Postbank-Übernahme. Die Deutsche Bank wird die Auszahlungen vornehmen, doch ihre übergeordnete Geschäftsstrategie bleibt davon unberührt. Der Fall hat auch keine Auswirkungen auf künftige Übernahmepläne der Bank, da mögliche Risiken bereits im Voraus abgedeckt wurden.
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