DAK-Gesundheit verklagt Bundesregierung wegen unzureichender Krankenkassen-Finanzierung
DAK-Gesundheit verklagt Bundesregierung wegen unzureichender Krankenkassen-Finanzierung
Die DAK-Gesundheit geht rechtlich gegen die Bundesregierung wegen der Finanzierung der Krankenversicherungen vor. Wie der Vorstandsvorsitzende Andreas Storm ankündigte, wird die Klage am Montag beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Seine Begründung: Die aktuellen Zuweisungen des Bundes zwingen die Versicherten und Arbeitgeber zu höheren Beiträgen.
Im Mittelpunkt der Klage steht die aus Sicht von Storm unzureichende Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds. Die DAK-Gesundheit verweist darauf, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) jährlich Anspruch auf 10 Milliarden Euro aus Bundesmitteln hätten. Würde dieses Geld fließen, ließe sich der geplante Beitragsanstieg für 2026 verhindern.
Ein stabiler Beitragssatz würde es ermöglichen, die Abgaben für Versicherte und Arbeitgeber um 0,5 Prozentpunkte zu senken. Stattdessen, so Storm, belaste die Unterfinanzierung durch den Bund die Beitragszahler zusätzlich. Verhandelt wird der Fall vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dem zuständigen Sozialgericht des Landes. Die DAK-Gesundheit ist mit ihrer Klage nicht allein: Auch andere gesetzliche Krankenkassen ziehen gegen die geplanten Bundeszuweisungen für 2026 vor Gericht.
Storm fordert zudem eine angemessene finanzielle Unterstützung für Empfänger von Bürgergeld und verknüpft die Frage mit grundsätzlichen Bedenken zur öffentlichen Gesundheitsfinanzierung.
Im Prozess wird geprüft, ob die Bundeszuweisungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Ein Urteil zugunsten der DAK-Gesundheit könnte die Krankenkassenbeiträge für Millionen senken. Zudem könnte das Ergebnis richtungsweisend für künftige Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Staat über die Finanzierung werden.
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