02 May 2026, 08:33

Zürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig

Eine Gruppe von Menschen steht vor einem Gebäude während einer Demonstration, einige tragen Mützen und Taschen, mit Fahrzeugen auf der Straße, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund; mehrere halten palästinensische Flaggen.

Zürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig

Ein Zürcher Gericht hat entschieden, dass die Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten im Januar 2025 rechtswidrig war. Der Mann, der sowohl die jordanische als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, war vor einem geplanten Vortrag bei einer Veranstaltung in Zürich in Gewahrsam genommen worden. Die Behörden müssen ihm nun eine Entschädigung von 9.500 Schweizer Franken zahlen.

Der Aktivist war in die Schweiz gereist, um im besetzten Post-Gebäude in Zürich-Wipkingen zu sprechen. Noch vor der Veranstaltung beantragte die Zürcher Kantonspolizei ein Einreiseverbot, das das Bundesamt für Polizei (Fedpol) genehmigte – obwohl der Mann das Land bereits betreten hatte. Beamte nahmen ihn daraufhin fest und hielten ihn zwei Tage lang fest, bevor sie ihn auf einem bereits gebuchten Flug wieder ausreisten ließen.

Der Aktivist focht seine Inhaftierung gerichtlich an, doch das Zürcher Bezirksgericht wies seine Klage zunächst ab. Später hob das Verwaltungsgericht diesen Beschluss jedoch auf. Die Richter stellten fest, dass die Behörden die Gründe für seine Festnahme nicht ausreichend begründet hatten.

Zürichs Sicherheitsdirektor hatte den Mann zuvor als „islamistischen Judenhasser“ bezeichnet – eine Aussage, die der Aktivist zurückwies. Auch das Fedpol hatte den Antrag auf Einreiseverbot abgelehnt und erklärt, er stelle keine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz dar. Mit dem aktuellen Urteil muss der Kanton nun sowohl die Entschädigung von 9.500 Franken als auch 1.070 Franken an Prozesskosten übernehmen.

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Die Entscheidung bestätigt, dass die Festhaltung des Aktivisten gegen schweizerisches Recht verstieß. Das Zürcher Migrationsamt muss nun die volle Entschädigungssumme sowie die Gerichtskosten tragen. Das Urteil äußert sich nicht zur politischen Debatte um die Ansichten des Aktivisten oder seinen geplanten Vortrag.

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