Terrassengebühren: Warum manche Städte kassieren und andere verzichten
Amelie FrankeTerrassengebühren: Warum manche Städte kassieren und andere verzichten
Gastronomie und Cafés in mehreren deutschen Städten zahlen stark unterschiedliche Gebühren für Außenbestuhlung
Eine neue Analyse zeigt: Die Kosten für Terrassenflächen variieren enorm – von gar keinen Abgaben bis zu über 1.000 Euro für denselben fiktiven Betrieb. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie stark lokale Vorschriften die Belastungen für Gastronomiebetriebe prägen.
Die Studie verglich die Gebühren für eine 25 m² große Außenterrasse in zentraler Innenstadtlage, die zwischen Mai und September an 153 Tagen genutzt wird. In fünf Städten – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – fallen überhaupt keine Kosten an. In Schönebeck beträgt die Gebühr nur 52 Euro für die gesamte Saison.
Spitzenreiter ist Wernigerode mit 1.163 Euro, was vor allem auf eine 2023 eingeführte Zusatzabgabe für Terrassen auf dem zentralen Marktplatz zurückzuführen ist. Dessau-Roßlau erhebt hingegen eine pauschale Jahresgebühr, die der Modellbetrieb in voller Höhe zahlen muss. Im Durchschnitt lagen die Kosten in den untersuchten Städten bei 328 Euro.
Kritiker fordern die Abschaffung dieser Abgaben, da sie den Verwaltungsaufwand unnötig erhöhten. Aktuell übersteigen die Kosten für die Erhebung den finanziellen Nutzen – die Einnahmen aus Terrassengebühren machen weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushalte aus. Nicht berücksichtigt wurden in der Analyse zusätzliche Gebühren für Genehmigungsanträge, die die Belastung weiter in die Höhe treiben könnten.
Die großen Unterschiede bedeuten, dass manche Gastwirte für identische Außenflächen deutlich mehr zahlen als andere. In Städten ohne Gebühren entfallen nicht nur die Kosten für die Betriebe, sondern auch der bürokratische Aufwand für die Behörden. Die Ergebnisse legen nahe, dass ein Verzicht auf diese Abgaben die Abläufe vereinfachen könnte – ohne spürbare Folgen für die Haushalte.






