Preisdeckel für Medikamente bleibt bis 2026 – Milliardenersparnis für Krankenkassen
Felix HoffmannPreisdeckel für Medikamente bleibt bis 2026 – Milliardenersparnis für Krankenkassen
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Preisdeckelung und die verpflichtenden Herstellerrabatte für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängert. Diese Maßnahmen haben die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2024 um 2,19 Milliarden Euro gesenkt. Mit der Entscheidung soll ein weiterer Anstieg der Beitragssätze verhindert werden.
Die Preisdeckelung und Rabatte gelten für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erstattet werden. Pharmaunternehmen können Befreiungen beantragen, falls die finanzielle Belastung unzumutbar wird. Eine Sonderregelung ermöglicht eine Erhöhung des Basispreises um 50 Prozent für Kinderarzneimittel und versorgungsrelevante Medikamente nach dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALVVG).
Seit 2018 gibt es einen Inflationsausgleichsmechanismus, der die Belastung der Hersteller mindern soll. Für 2026 wird damit eine Entlastung in Höhe von 79 Millionen Euro erwartet. Bei bestimmten Arzneimitteln nach § 130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs können weiterhin neue Preise mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden.
Ohne die Preisdeckelung könnte der Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2026 auf 2,9 Prozent steigen. Das Ministerium betont, dass die fortgesetzte Entlastung notwendig sei, um die Beitragssätze stabil zu halten.
Die verlängerten Maßnahmen helfen, die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung und ihre Versicherten zu kontrollieren. Der Inflationsausgleich bietet den Arzneimittelherstellern begrenzte finanzielle Unterstützung, während die Gesamtersparnisse gewahrt bleiben. Das Befreiungsverfahren steht Unternehmen weiterhin offen, die übermäßige Härten nachweisen können.
