Mexiko-Stadt verschärft Unterhaltsvorschriften: Rentenfonds können gepfändet werden
Julian KleinMexiko-Stadt verschärft Unterhaltsvorschriften: Rentenfonds können gepfändet werden
Der Kongress von Mexiko-Stadt hat eine Reform verabschiedet, die sicherstellen soll, dass Eltern ihren Unterhaltspflichten gegenüber ihren Kindern nachkommen. Die Änderungen ermöglichen es Richtern, Rentenfonds von säumigen Zahlern zu pfänden. Die Maßnahme schließt eine rechtliche Lücke, die es einigen Eltern bisher ermöglichte, sich ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern zu entziehen.
Die Reform ändert das Gesetz über die Altersvorsorgesysteme (SAR) sowie das ISSSTE-Gesetz. Sie erlaubt die teilweise Pfändung von Renten-Unterkonten – allerdings nur als letztes Mittel. Richter können dies anordnen, wenn ein Elternteil als säumiger Zahler eingestuft wird und über kein anderes Einkommen oder Vermögen verfügt.
Die beschlagnahmten Gelder fließen direkt in die Begleichung ausstehender Unterhaltszahlungen. Das Verfahren muss stets das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen. Klare Grenzen sorgen dafür, dass die Maßnahme fair und nur in Ausnahmefällen angewendet wird.
Mit dieser Aktualisierung wird das lokale Recht an ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (SCJN) angepasst. Bisher nutzten einige Eltern Schlupflöcher, um Zahlungen zu umgehen. Die Vorlage geht nun an die Abgeordnetenkammer zur weiteren Prüfung.
Die Reform gibt den Gerichten ein neues Instrument an die Hand, um Unterhaltsurteile durchzusetzen. Rentenfonds können künftig in Anspruch genommen werden – allerdings nur unter strengen Auflagen. Wird das Gesetz von der Abgeordnetenkammer verabschiedet, wird es dazu beitragen, dass Eltern ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.






