Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad nahe Paragliding-Gelände
Elias KochParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad nahe Paragliding-Gelände
Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windrad in der Nähe
Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines Windrads in der Nähe seines Geländes verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies den Eilantrag des Vereins ab und begründete dies damit, dass im Planungsverfahren ausreichend Anhörungen stattgefunden hätten. Die Anlage, die nur 550 Meter vom Startplatz entfernt errichtet werden soll, war wegen Bedenken zur Flugsicherheit umstritten.
Der Club hatte argumentiert, das Windrad werde den Flugbetrieb massiv einschränken und ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Das seit 1998 genutzte Gelände verzeichnet rund tausend Starts pro Jahr und zählt damit zu den meistfrequentierten der Region. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Zukunft des Vereins gefährden würde.
Laut Urteil seien gewisse betriebliche Einschränkungen unvermeidbar, doch könnten Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin stattfinden. Das OVG bestätigte zudem, dass der Club in den Planungsprozess einbezogen worden sei, und wies Vorwürfe mangelnder Beteiligung zurück.
Mit der Entscheidung kann der Windpark wie geplant realisiert werden. Das Windrad wird 550 Meter vom Startplatz entfernt stehen, wobei der Betrieb unter bestimmten Windbedingungen erlaubt bleibt. Nach dem gescheiterten Rechtsbehelf muss der Club das Urteil nun akzeptieren.






