Taylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme
Julian KleinTaylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme
Taylor Swift hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Stimme und ihr Bild vor unbefugter Nutzung durch KI zu schützen. Ihr Unternehmen reichte am 24. April 2023 drei Markenanmeldungen beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ein. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer Zunahme KI-generierter Fälschungen, darunter Deepfake-Pornografie und unbefugte Chatbot-Imitationen.
Die Anmeldungen kommen zu einer Zeit, in der Prominente zunehmend rechtlichen Schutz gegen den Missbrauch durch KI suchen. Swifts Vorgehen ähnelt einer Initiative von Matthew McConaughey, dessen Anwälte 2025 vergleichbare Markenrechte sicherten.
Zwei von Swifts Anträgen betreffen Klangmarken für ihre Stimme: Einer schützt den Satz "Hey, ich bin's, Taylor Swift", der andere die Phrase "Hey, ich bin's, Taylor". Die dritte Anmeldung ist eine Bildmarke, die ein bestimmtes Motiv zeigt: Swift mit einer pinken Gitarre, gekleidet in einen mehrfarbigen, schillernden Body und stehend auf einer pinken Bühne.
Eingereicht wurden die Anträge von TAS Rights Management, Swifts Firma für geistiges Eigentum. Der auf Markenrecht spezialisierte Anwalt Josh Gerben entdeckte die Anmeldungen als Erster. Traditionell schützt das Markenrecht nicht generell das Erscheinungsbild oder die Stimme einer Person, doch Swifts Team drängt auf erweiterte Schutzmechanismen im KI-Zeitalter.
Ihr rechtliches Vorgehen spiegelt eine branchenweite Sorge wider: Künstler und Unterhalter fürchten, dass KI ihnen die Kontrolle über ihre eigene Stimme und ihr Bild entziehen könnte. Die Strategie "Markiere dich selbst" ist in KI-bezogenen Fällen zwar noch nicht vor Gericht getestet, könnte aber Abmahnungen gegen Plattformen ermöglichen, die unbefugte KI-Inhalte hosten – ähnlich wie bei Urheberrechtsverletzungen.
Swifts Fall ist nicht der erste dieser Art. Die Anwälte von Matthew McConaughey hatten bereits zuvor analoge Markenrechte gesichert und damit möglicherweise einen Präzedenzfall geschaffen. Beide Anmeldungen deuten auf einen Wandel hin, wie Prominente ihre Identität künftig gegen KI-Missbrauch verteidigen könnten.
Sollten die Markenanmeldungen erfolgreich sein, stünden Swift neue rechtliche Mittel zur Verfügung, um gegen KI-generierte Fälschungen vorzugehen. Der Ansatz könnte Schule machen und anderen Prominenten als Vorbild dienen, um ihr Erscheinungsbild zu schützen. Derzeit prüft das USPTO die Anträge noch.






