15 May 2026, 06:18

Solingen gewinnt Rechtsstreit um Wochenmarktverträge und startet Neuausschreibung

Ein belebter Marktplatz nimmt eine Straßenkreuzung ein, mit Gebäuden, Bäumen, Fahrzeugen, Menschen, Stühlen, Tischen, Marktständen, Bannern und einem klaren blauen Himmel.

Solingen gewinnt Rechtsstreit um Wochenmarktverträge und startet Neuausschreibung

Solingen kann nun mit dem Vergabeverfahren für Wochenmarktverträge fortfahren. Die Stadt sah sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, nachdem zwei Bieter in der ersten Runde punktgleich abschlossen und ein zweites Vergabeverfahren eingeleitet werden musste. Dies führte zu einem Streit mit der Deutschen Marktgilde, die den Fall vor Gericht brachte.

Der Konflikt begann, als Solingen nach dem Unentschieden zwischen den beiden Bietern ein zweites Vergabeverfahren einleitete. Die Deutsche Marktgilde legte Widerspruch ein und reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Trotz der Klage wurde die Stadt nicht verpflichtet, Marktstände speziell für die Organisation zu reservieren.

Die Deutsche Marktgilde zog den Fall daraufhin vor das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster. Doch das OVG entschied zugunsten Solingens und wies die Beschwerde ab. Mit diesem Urteil kann die Stadt das Vergabeverfahren unter den im Mai 2021 vom Düsseldorfer Gericht festgelegten Bedingungen neu aufnehmen.

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Da das OVG den Antrag der Deutschen Marktgilde abgewiesen hat, kann Solingen nun die Ausschreibung für die Wochenmarktverträge wiederaufnehmen. Die Stadt muss dabei den rechtlichen Rahmen einhalten, der im früheren Gerichtsurteil festgelegt wurde. Das Ergebnis bestätigt, dass keine Verpflichtung besteht, der Deutschen Marktgilde spezifische Marktstände zuzuweisen.

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