Portugals neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft – doch eine Regel bleibt strittig
Elias KochPortugals neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft – doch eine Regel bleibt strittig
Portugal hat sein überarbeitetes Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft gesetzt. Während die meisten Änderungen nun gelten, bleibt eine umstrittene Strafvorschrift vorerst ausgesetzt – nach einer erneuten Entscheidung des Verfassungsgerichts.
Das Gericht hatte eine spezifische Regelung gekippt, die verurteilten Schwerverbrechern den Entzug der Staatsbürgerschaft ermöglichte. Damit ist das Gesetz zwar formal gültig, doch die politische Debatte um die strittigen Passagen geht weiter. Das Verfassungsgericht erklärte die umstrittene Nebenstrafe zum zweiten Mal für verfassungswidrig. Betroffen war eine Regelung, die bei schweren Straftaten den automatischen Verlust der portugiesischen Staatsangehörigkeit vorsah. Gleichzeitig bestätigte das Gericht jedoch, dass das Gesetz in seiner Gesamtheit nicht gegen die Verfassung verstößt.
Die Sozialdemokratische Partei (PSD) begrüßt die Änderungen als Schritt zur Angleichung an europäische und internationale Standards. Gleichzeitig distanziert sie sich von Forderungen nach einer Umgehung des Gerichtsurteils. Stattdessen kündigte die PSD an, das Thema mit den politischen Partnern zu erörtern, die die Maßnahme ursprünglich unterstützt hatten. Ein institutioneller Konflikt mit dem Verfassungsgericht solle vermieden werden, betonten Vertreter der Partei.
André Ventura, Vorsitzender der rechtspopulistischen Partei Chega, übt unterdessen Druck auf die PSD aus. Er fordert, die Strafgesetzbuch-Änderung mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchzusetzen. Die Sozialistische Partei (PS) lehnt solche Bestrebungen hingegen ab und warnt vor einer Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit. Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetzes bleibt die politische Diskussion über die strittigen Passagen vorerst offen. Während die PSD auf Dialog mit den Koalitionspartnern setzt, verschärft Chega die Rhetorik für eine parlamentarische Lösung gegen den Widerstand des Verfassungsgerichts. Die weitere Entwicklung hängt nun von den Verhandlungen im Parlament und der Haltung der beteiligten Parteien ab.
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