Oer-Erkenschwick legt Berufung ein: Abwassergebühren bleiben vorerst unklar
Elias KochOer-Erkenschwick legt Berufung ein: Abwassergebühren bleiben vorerst unklar
Die Stadt Oer-Erkenschwick hat gegen ein aktuelles Gerichtsurteil zu Abwassergebühren Berufung eingelegt. Damit ist das im Mai 2022 gefällte Urteil noch nicht rechtskräftig. Unterdessen hat die Technischen Betriebe Solingen (TBS) ihre Vorgehensweise bei der Abrechnung mit den Bürgerinnen und Bürgern angepasst.
Am 17. Mai 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, ob Abschreibungen und Zinsen in die Abwassergebühren einfließen dürfen. Nach diesem Urteil setzte die TBS vorläufig die Versendung neuer Gebührenbescheide aus.
Nun plant der kommunale Dienstleister, Ende Juli vorläufige Bescheide nach dem bisherigen Gebührenmodell wieder auszustellen – bis die rechtliche Situation geklärt ist. Sobald das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, werden alle vorläufigen Rechnungen automatisch an die dann geltenden rechtlichen Vorgaben angepasst.
Bürgerinnen und Bürger müssen dafür keinen formellen Widerspruch einlegen. Die Gebühren für das kommende Jahr werden dann auf Basis des bestätigten rechtlichen Rahmens berechnet.
Durch die Berufung Oer-Erkenschwicks bleibt die gerichtliche Entscheidung vorerst in der Schwebe. Die TBS wird bis zur endgültigen Klärung weiterhin nach den aktuellen Regeln abrechnen. Anschließend werden alle Bescheide ohne Zutun der Kundschaft korrigiert.






