19 March 2026, 18:17

Gericht weist Eilantrag ab: Windpark in NRW darf trotz Protesten von Gleitschirmfliegern gebaut werden

Luftaufnahme eines Windrades in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren in Irland, umgeben von saftigem Gras.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht weist Eilantrag ab: Windpark in NRW darf trotz Protesten von Gleitschirmfliegern gebaut werden

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Gericht einen Eilantrag des Vereins abgelehnt hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für das Projekt in einer ausgewiesenen Windenergiezone.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Turbinen könnten demnach Turbulenzen erzeugen, die insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten Flüge gefährden. Das Fluggelände, eines der meistfrequentierten seiner Art in der Region, hat aus Sicherheitsgründen bereits jetzt ein Flugverbot bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern.

Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei höheren Geschwindigkeiten gefährliche Turbulenzen verursachen würden. Zudem stellte es fest, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern weiterhin sicher möglich seien. Die Richter betonten, der Verein sei im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden.

Die geplante Anlage liegt in einer im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Windenergiezone. Mit der Abweisung des Antrags kann das Projekt nun ohne weitere rechtliche Verzögerungen umgesetzt werden.

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Da der Eilantrag abgelehnt wurde, wird der Windpark wie geplant gebaut. Das Urteil bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für den Flugbetrieb weiterhin ausreichen. Der Verein muss sich nun an die Entscheidung halten, ohne dass zusätzliche Einschränkungen für seinen Betrieb verhängt wurden.

Quelle