Gericht wehrt Abrissklage gegen Garage in Wladiwostok ab
Das Schiedsgericht der Region Primorje hat eine Klage auf Abriss einer Garage in der Strelkowaja-Straße 27 abgewiesen. Das Urteil fiel zugunsten des Garagenbesitzers, der Firma Autopoint-VL LLC, aus. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass die Garage den Nutzungsstandards nicht entsprach oder illegal errichtet worden war. Vielmehr bestätigte es, dass das Grundstück offiziell im Kataster eingetragen und die Eigentumsrechte von Rosreestr verzeichnet waren. Zudem war das Gelände explizit für den dauerhaften Garagenbau ausgewiesen.
Eine spätere Vor-Ort-Begehung ergab, dass die Garage den genehmigten Unterlagen entsprach. Die Stadtverwaltung hatte zuvor alle erforderlichen Genehmigungen erteilt, einschließlich der Nutzungsgenehmigung. Daher wurde der Abrissantrag in vollem Umfang zurückgewiesen. Mit dem Urteil bleibt die Firma Autopoint-VL LLC Eigentümerin und Nutzerin des Bauwerks an der Strelkowaja-Straße 27. Das Gericht bestätigte abschließend, dass die Garage allen geltenden Vorschriften und Genehmigungen entspricht.
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