18 June 2026, 10:12

Gericht entscheidet: TI-Zuschüsse müssen nicht alle Kosten decken

TI Pauschale: Arzt muss zahlen

Gericht entscheidet: TI-Zuschüsse müssen nicht alle Kosten decken

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat in einem Streit über Zuschüsse für die Telematikinfrastruktur (TI) entschieden. Eine Stuttgarter Orthopädin hatte ihren Vergütungsbescheid angefochten, in dem für das dritte Quartal 2018 ein TI-Zuschuss von 3.150 Euro ausgewiesen war. Kern der Auseinandersetzung war die Frage, ob die Pauschalzahlungen sämtliche Kosten für Arztpraxen und Apotheken abdecken müssen, die sich an das deutsche TI-System anschließen.

Die Orthopädin hatte zunächst von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die vollständige Erstattung von knapp 3.900 Euro gefordert. Das Sozialgericht Stuttgart (SG) gab ihr zunächst recht. Das LSG hob diese Entscheidung jedoch auf und stellte klar, dass die TI-Pauschale nicht kostendeckend sein müsse.

Das Gericht führte zudem aus, dass es zumutbar und verfassungsrechtlich zulässig sei, die Leistungserbringer an den Einführungskosten der TI zu beteiligen. Zwar könne eine rein symbolische Erstattung auf sehr niedrigem Niveau problematisch sein, doch gebe es keine Hinweise darauf, dass die aktuellen Pauschalzahlungen die Ausgaben vollständig decken müssten.

Dies ist nicht der erste Rechtsstreit dieser Art: Bereits 2020 hatte ein Stuttgarter Kinderarzt eine ähnliche Klage eingereicht. Die Krankenkassen haben bereits bis zu eine Milliarde Euro aus den Beiträgen der Versicherten für die Einführung der TI zurückgestellt.

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Mit dem Urteil bestätigt das LSG, dass sich die Leistungserbringer an der Umsetzung der TI beteiligen müssen. Arztpraxen und Apotheken werden zwar weiterhin Zuschüsse erhalten, diese werden ihre Ausgaben jedoch nicht zwingend vollständig ausgleichen. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall dafür, wie solche Kosten künftig verteilt werden.

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