EU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" wird zum neuen Standard für sexuellen Konsens
Felix HoffmannEU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" wird zum neuen Standard für sexuellen Konsens
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zum Thema sexueller Konsens verabschiedet und damit den rechtlichen Fokus auf das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" verlagert. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Debatten und Reformen in Ländern wie Deutschland, wo 2016 das "Nein heißt Nein"-Prinzip eingeführt wurde. Mit ihrer Entscheidung strebt die EU eine einheitliche Herangehensweise in allen Mitgliedstaaten bei der Ahndung sexualisierter Gewalt an.
Deutschland hatte 2016 als erstes Land die "Nein heißt Nein"-Regel verankert und damit sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person unter Strafe gestellt. Der Anstoß für die Reform kam nach massiven sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015, die weltweit Empörung auslösten. Frauenrechtsorganisationen und Initiativen gegen Gewalt forderten seit Langem schärfere Gesetze, da sie die bestehenden Regelungen als unzureichend ansahen.
Die aktuelle EU-Resolution geht noch einen Schritt weiter, indem sie Konsens als eine ausdrückliche und freiwillige Zustimmung definiert. Demnach können Zögern, passive Abwehr oder nonverbale Signale wie Mimik auf mangelnde Einwilligung hindeuten. Der Fall der Französin Gisèle Pelidot, deren Vergewaltigungsfall internationale Aufmerksamkeit erregte, beschleunigte die Entscheidung der EU.
Mehrere europäische Länder haben bereits ähnliche Standards übernommen. Schweden, Belgien und Dänemark setzen "Nur Ja heißt Ja"-Gesetze um, während Italien und Frankreich über deren Einführung nachdenken. Die EU-Resolution hat vorerst symbolischen Charakter, könnte aber langfristig für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden.
Die Resolution markiert einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Konsensgesetze in Europa. Sie baut auf Reformen wie der deutschen "Nein heißt Nein"-Regel auf, drängt jedoch auf klarere Definitionen sexueller Einwilligung. Wird der Beschluss in bindendes Recht überführt, müssten alle EU-Länder ihre Gesetze an den neuen Standard anpassen.






