Eritreerin gewinnt Rechtsstreit um Schweizer Staatsbürgerschaft nach Jugendvergehen
Amelie FrankeEritreerin gewinnt Rechtsstreit um Schweizer Staatsbürgerschaft nach Jugendvergehen
Eine junge Eritreerin hat einen Rechtsstreit gegen die Ablehnung ihres Antrags auf die Schweizer Staatsbürgerschaft gewonnen. Das Verwaltungsgericht Aargau entschied, dass geringfügige Vergehen aus ihrer Jugend sie nicht von der Einbürgerung ausschließen dürften. Der Fall geht nun in die nächste Instanz, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Ihr Einbürgerungsgesuch war zunächst von der Einbürgerungskommission des Grossen Rates (EBK) abgelehnt worden. Die Behörde stützte ihre Entscheidung allein auf zwei Vorfälle aus ihrem 15. Lebensjahr: das Bewerfen eines Hauses mit Eiern und die Teilnahme an einem Klingelstreich.
Das Gericht hob den Beschluss der EBK auf und bezeichnete ihn als "willkürlich" sowie als unvereinbar mit Schweizer Recht und der Verfassung. Die Richter argumentierten, dass ein geringfügiges Vergehen nicht automatisch zur Verweigerung der Staatsbürgerschaft führen dürfe. Stattdessen müsse jeder Fall individuell und unter Berücksichtigung des gesamten Kontextes geprüft werden.
Infolgedessen wurde der Frau nun die kantonale und kommunale Bürgerrechte zuerkannt. Als nächster Schritt steht die eidgenössische Einbürgerung an, wobei das Urteil noch angefochten werden kann.
Der Entscheid setzt ein Präzedenzfall: Jugendliche Bagatelldelikte dürfen nicht der alleinige Grund für eine Ablehnung der Einbürgerung sein. Der Fall der Frau geht nun in die bundesrechtliche Prüfung, wo die Behörden das letzte Wort haben. Bis dahin bleiben ihr kantonaler und kommunaler Status bestehen.






