Brasilien hält striktes Kryptowährungs-Spendenverbot für Wahlen aufrecht
Julian KleinBrasilien hält striktes Kryptowährungs-Spendenverbot für Wahlen aufrecht
Seit Dezember 2019 gelten in Brasilien strenge Vorschriften für Spenden in Wahlkämpfen. Das Verbot von Kryptowährungs-Spenden bleibt für alle Parteien und Kandidaten weiterhin bestehen. Die Behörden betonen, dass Transparenz der Hauptgrund für diese Einschränkungen sei.
Das Oberste Wahlgericht (TSE) hatte mit der Resolution 23.607/2019 erstmals Spenden in virtuellen Währungen untersagt. Diese Regelung schreibt vor, dass jede Spende von Aufsichtsbehörden nachverfolgbar sein muss. Verstöße gegen das Verbot können zu Geldstrafen, Zwangsrückzahlungen an den Staatshaushalt und sogar Anklagen wegen Missbrauchs wirtschaftlicher Macht führen.
Crowdfunding ist zwar weiterhin erlaubt, jedoch nur über Plattformen, die beim TSE registriert sind. Jeder Spender muss bei jeder Zuwendung vollständig identifiziert werden. Zugelassene Zahlungsmethoden beschränken sich auf Banküberweisungen mit CPF-Registrierung und PIX-Transaktionen.
Auch die Zentralbank Brasiliens hat Prognosemärkte, die mit Wahlergebnissen verknüpft sind, verboten. Sämtliche eingegangenen Mittel müssen in den Rechenschaftsberichten zur Wahlkampffinanzierung deklariert und überprüft werden. Die erste Wahlrunde ist für den 4. Oktober angesetzt, eine mögliche Stichwahl für die Ämter des Gouverneurs und Präsidenten findet am 25. Oktober statt.
Die Regelungen sollen sicherstellen, dass alle Wahlkampfgelder transparent und nachvollziehbar sind. Kandidaten und Parteien müssen den Meldepflichten nachkommen, andernfalls drohen Sanktionen. Die Vorschriften gelten für alle virtuellen Währungen und damit verbundenen Finanzaktivitäten.






