3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
Julian Klein3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihres mutmaßlichen Involvements in einen 3,6-Millionen-Euro-Betrug im Gesundheitswesen vor Gericht verantworten. Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 sollen die beiden falsche Abrechnungen für ein teures medizinisches Produkt eingereicht haben, das Patienten niemals erhalten haben.
Das System basierte auf gefälschten Rezepten und Scheinabrechnungen, wodurch die Krankenkassen erhebliche finanzielle Verluste erlitten.
Die Krankenschwester, die ein Pflegedienstunternehmen leitete, soll sich Rezeptblock-Verordnungen für das SymbioInfekt TheraKit von Hausärzten beschafft haben. Diese Rezepte gab sie angeblich an den Apotheker weiter, der das Produkt weder bestellt noch an Patienten ausgegeben haben soll. Stattdessen wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, den Großhandelspreis einbehalten und davon jeweils 10 Prozent pro gefälschtem Rezept an die Krankenschwester abgeführt zu haben.
Die Patienten erhielten das Medikament nie, doch die Firma der Krankenschwester rechnete es bei den Krankenkassen ab. Die Anklage geht davon aus, dass die beiden Angeklagten vorsätzlich und in gemeinsamer Absicht handelten. Der Apotheker hingegen behauptet, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und gab an, er sei davon ausgegangen, dass das Unternehmen das Produkt zu günstigeren Konditionen beziehen könne.
Falls schuldig gesprochen, muss der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Bisher wurden rund 900.000 Euro in monatlichen Raten von 10.000 Euro erstattet. Eine weitere Rückforderung vom Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Von deutschen Gesundheitsbehörden oder Aufsichtsorganen liegen bisher keine öffentlichen Stellungnahmen zu dem Fall vor. Auch neue Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Betrugsfälle wurden seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht gemeldet.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die beiden Angeklagten wissentlich Millionenbeträge von den Krankenkassen erschlichen haben. Eine Verurteilung würde den Apotheker zur Rückzahlung der ausstehenden Summe verpflichten, während das Unternehmen der Krankenschwester bereits zusammengebrochen ist.
Bisher gibt es keine dokumentierte offizielle Reaktion der Gesundheitsaufsichtsbehörden – Fragen zu künftigen Schutzmaßnahmen bleiben damit unbeantwortet.






