Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien geschnappt
Felix HoffmannVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausflugs mit seinem Motorrad aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine. Rund 24 Stunden später wurde er in Italien wieder gefasst. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen in Haftanstalten ausgelöst.
Benjamin F. befand sich auf Besuch bei seiner Mutter in Vöhrum, als er flüchtete. Es handelte sich um seinen 39. begleiteten Ausflug – zuvor waren ihm bereits 38 solche Lockerungen ohne Zwischenfälle gewährt worden. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder unter bestimmten Voraussetzungen, darunter eine Wartefrist von acht Jahren für unbeaufsichtigte Aktivitäten, für Hafturlaub in Frage kommen.
Die Gefängnisbehörden hatten seinen Fall anhand einer „tatsachenbasierten Verhaltensprognose“ bewertet. Die Einschätzung ergab, dass eine Flucht oder ein Missbrauch des Urlaubs unwahrscheinlich sei. Begleitpersonen bei solchen Ausflügen üben keine lückenlose Überwachung aus, sondern unterstützen die Inhaftierten dabei, den Zweck des Besuchs zu erfüllen.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen kritisierte die Flucht und die damit verbundenen Umstände scharf. Es stellen sich Fragen zu den Verfahren des Strafvollzugssystems und zum Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheitsmaßnahmen.
Benjamin F. wurde bereits einen Tag nach seiner Flucht wieder gefasst. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Regelungen für Hafturlaub in Niedersachsen. Die Behörden sehen sich nun mit einer Überprüfung ihrer Risikobewertungen und Aufsichtspraktiken konfrontiert.






