17 June 2026, 19:47

Verfassungsgericht kippt Almatys Elektroauto-Regel für Naturschutzgebiet Schymbulak

Verfassungsgericht kippt umstrittenes Fahrverbot im Naturschutzgebiet Schymbulak

Verfassungsgericht kippt Almatys Elektroauto-Regel für Naturschutzgebiet Schymbulak

Das Verfassungsgericht Kasachstans hat ein Dekret des Äkim – des Bürgermeisters – von Almaty überprüft, das die Einfahrt von Fahrzeugen in das Naturschutzgebiet 'Schymbulak' einschränkte. Ein ortsansässiger Bewohner hatte die Maßnahme angefochten, da sie sein Recht auf Zugang zu seinem Zuhause sowie seine Freizügigkeit beeinträchtige. Das umstrittene Dekret erlaubte ausschließlich Elektroautos die Zufahrt zur Schutzzone. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die Regelung seine grundlegenden Rechte unverhältnismäßig beschneide.

Das Gericht erklärte das Dekret für verfassungswidrig. Die Richter begründeten dies damit, dass dem Äkim die Befugnis fehle, solche Beschränkungen anzuordnen. Vielmehr obliege es den lokalen Vertretungsorganen, den Fahrzeugzugang zu regeln und die erforderlichen Rechtsakte zu verabschieden.

Zudem betonten die Richter die Notwendigkeit, öffentliche Interessen und individuelle Freiheiten in Einklang zu bringen. Einschränkungen von Rechten müssten mit dem Umweltschutz abgestimmt werden. Das Dekret wurde für nichtig erklärt. Künftige Beschränkungen des Fahrzeugzugangs in das Naturschutzgebiet 'Schymbulak' werden nun von den lokalen Vertretungsgremien überwacht. Damit soll sichergestellt werden, dass solche Maßnahmen rechtlich einwandfrei und ausgewogen sind.

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