US-Gerichtshof bestätigt Geburtsortsprinzip und blockiert Trumps Verordnung
Elias KochUS-Gerichtshof bestätigt Geburtsortsprinzip und blockiert Trumps Verordnung
Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Geburtsortsprinzip bestätigt und damit eine Verordnung des früheren Präsidenten Donald Trump abgelehnt. Das Urteil unterstreicht, dass Kinder, die in den USA geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten – mit nur sehr wenigen Ausnahmen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einem seit über einem Jahrhundert geltenden Rechtsgrundsatz.
Im Mittelpunkt des Falls stand Trumps Versuch, Kindern, deren Eltern illegal oder mit zeitlich befristeten Visa in die USA eingereist waren, die Staatsbürgerschaft zu verweigern. Bereits alle untergeordneten Gerichte hatten die Verordnung vor der Prüfung durch den Supreme Court für verfassungswidrig erklärt.
Oberster Richter John Roberts verfasste die Mehrheitsmeinung in der 6:3-Entscheidung. Die Richter Clarence Thomas, Neil Gorsuch und Samuel Alito stimmten dagegen. Das Gericht stützte sich auf den 14. Verfassungszusatz, der die Staatsbürgerschaft weit gefasst definiert, sowie auf das Urteil im Fall Wong Kim Ark von 1898, das das Geburtsortsprinzip rechtlich verankerte.
Cecillia Wang von der Bürgerrechtsorganisation ACLU – selbst eine durch Geburtsrecht eingebürgerte US-Amerikanerin – hatte den Fall vor Gericht vertreten. Sie betonte, dass die USA Kinder nicht für die Handlungen ihrer Eltern bestrafen. Der Kongress hat diese Auslegung zudem in Gesetzesform gegossen und damit ihre rechtliche Gültigkeit weiter gestärkt.
Selbst in Zeiten starker antieinwanderungsfeindlicher Stimmung, wie während des Zweiten Weltkriegs, blieb das Geburtsortsprinzip geschützt – selbst als japanische Staatsbürger in Internierungslagern festgehalten wurden.
Mit seiner Entscheidung blockiert der Supreme Court Trumps Verordnung. Das Geburtsortsprinzip bleibt ein grundlegendes verfassungsmäßiges Recht. Das Urteil bewahrt den Status quo, der seit dem späten 19. Jahrhundert besteht.
