Totes Rezept: Klinik verschreibt Medikament an verstorbenen Krebspatienten
Amelie FrankeTotes Rezept: Klinik verschreibt Medikament an verstorbenen Krebspatienten
Eine Krebsklinik in Bayern stellte einem Patienten ein Rezept für Pamorelin aus – obwohl dieser bereits seit 17 Tagen verstorben war. Das Sozialgericht München erklärte die Verordnung später für ungültig, da der Patient zum Zeitpunkt der Ausstellung keinen Anspruch mehr auf Leistungen hatte. Der Fall wirft Fragen zur Praxisorganisation in medizinischen Einrichtungen auf.
Das Rezept wurde trotz des Todes des Patienten in einer Apotheke beliefert. Daraufhin forderte dessen Krankenkasse eine Prüfung des Sachverhalts und verlangte von der Klinik eine Erstattung der Kosten.
Das Gericht räumte ein, dass wirtschaftliche Überprüfungen für Onkologen finanzielle Risiken bergen können. Gleichzeitig urteilte es, dass eine bessere Praxisorganisation – etwa durch einen einfachen Anruf – den Fehler hätte verhindern können. Die Richter äußerten zudem die Hoffnung, dass künftig Sterbefälle über das elektronische Patientenakten-System zeitnah an die behandelnden Ärzte gemeldet werden.
Mit dem Urteil bestätigte das Gericht die Ungültigkeit des Rezepts aufgrund des Todes des Patienten. Zugleich unterstreicht der Fall die Notwendigkeit verbesserter Kommunikationswege und Abläufe in Arztpraxen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden. Die Entscheidung macht deutlich, wie wichtig aktuelle Daten in Patientenakten sind.
