Sparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Elias KochSparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten nach dem spektakulären Raubüberfall im Dezember erste Entschädigungszahlungen. Bei dem Coup in der Filiale Gelsenkirchen-Buer waren über 3.000 Schließfächer betroffen. Unterdessen wurden vor dem Landgericht Essen zwei Klagen gegen die Sparkasse eingereicht.
Die ersten Auszahlungen an geschädigte Kunden erfolgten über die Hausratversicherung. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier setzten für einen Mandanten rund 20.000 Euro durch. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erzielte für elf Klienten insgesamt etwa 250.000 Euro – im Schnitt erhielt jedes Opfer knapp 22.300 Euro.
Ausschlaggebend für erfolgreiche Schadensersatzforderungen waren lückenlose Aufzeichnungen über die eingelagerten Wertgegenstände. Viele Betroffene verfügen jedoch nicht über eine zusätzliche Hausratversicherung, die Verluste aus Schließfächern abdeckt. Jedes Fach ist zudem über die Sparkasse selbst mit rund 10.300 Euro versichert.
Trotz der bisherigen Zahlungen haben einige Kunden rechtliche Schritte eingeleitet. Zwei separate Klagen gegen die Sparkasse werden derzeit vor dem Landgericht Essen verhandelt.
Der Entschädigungsprozess kommt voran, doch nicht alle Opfer haben bisher Geld erhalten. Wer detaillierte Nachweise über seine Wertsachen vorlegen konnte, hatte bessere Chancen auf eine Erstattung. Die anhängigen Klagen könnten entscheiden, ob weitere Betroffene Entschädigungen erhalten.






