Solingen führt neue Corona-Regeln für Gastronomie und Bars ein
Gastronomiebetriebe und Bars in Solingen können künftig zwischen zwei Zugangsmodellen wählen. Die Änderung folgt der aktualisierten Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen. Jeder Betrieb muss sich für ein einheitliches Konzept entscheiden und dieses konsequent auf alle Gäste anwenden.
Beim ersten Modell gilt die 3G-Regel mit einem maximal 48 Stunden alten Schnelltest. Gäste müssen bis zum Platznehmen eine Maske tragen. Auch beim Verlassen des Tisches bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Das zweite Modell erlaubt den Zutritt nach der 3G-Regel mit einem höchstens sechs Stunden alten Schnelltest oder einem PCR-Test. Im Innenbereich entfällt dann die Maskenpflicht. Die Gültigkeit der Schnelltests wird bei Eintritt überprüft.
Die Einstufung der Betriebe richtet sich nun nach infektionsepidemiologischen Risiken und nicht mehr allein nach der Gaststättenkonzession. Clubs verlangen derzeit einen PCR-Test oder einen nicht älter als sechs Stunden alten Schnelltest.
Die Stadt Solingen wird stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der gewählten Regelungen zu überprüfen. Die Betriebe müssen ihr Modell für alle Besucher einheitlich anwenden. Ziel der neuen Vorschriften ist eine vereinfachte Handhabung der Zugangsbeschränkungen. Die Einhaltung wird durch unangekündigte Prüfungen überwacht.






