Skandal-Foto von 2014: Ex-Bahn-Chef Grube auf Gleisen ohne Schutz – war das erlaubt?
Amelie FrankeSkandal-Foto von 2014: Ex-Bahn-Chef Grube auf Gleisen ohne Schutz – war das erlaubt?
Ein Pressefoto aus dem Jahr 2014, das den damaligen Deutsche-Bahn-Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube auf Gleisanlagen zeigt, hat Fragen zu den Sicherheitsstandards aufgeworfen. Die Aufnahme, die während einer offiziellen Begehung entstand, scheint im Widerspruch zu den strengen Unternehmensregeln für den Zugang zu Gleisbereichen zu stehen. Seither betonen die Verantwortlichen die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsprotokollen, um Unfälle und Betriebsstörungen zu vermeiden.
Das Foto entstand im Juni 2014 bei einer Presseveranstaltung in Nordrhein-Westfalen. Grube und der damalige Verkehrsminister des Landes begutachteten damals Sturmschäden. Ein Fotograf der Bildagentur Picture Alliance fertigte die Aufnahme mit Grubes Zustimmung an.
Nach den deutschen Eisenbahnvorschriften (§ 62 Abs. 2 EBO und § 64a EBO) ist der Zugang zu Gleisanlagen streng reglementiert. Nur autorisiertes Personal mit entsprechender Sicherheitsschulung darf sich in diesen Bereichen aufhalten. Unbefugtes Betreten führt dazu, dass Züge anhalten müssen, was Verspätungen und Ausfälle zur Folge hat.
Die Deutsche Bahn hat das Problem eingeräumt und die Veröffentlichung des Fotos als problematisch bezeichnet. Das Unternehmen kündigte an, die Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter der Pressestelle zu verstärken. Dies erfolgt vor dem Hintergrund wiederholter Vorfälle, bei denen Kinder und Jugendliche ihr Leben für Selfies auf Gleisen riskiert haben.
Das Foto unterstreicht die Notwendigkeit, Sicherheitsvorschriften konsequent einzuhalten – selbst bei offiziellen Anlässen. Die Bahn wird künftig auf eine strengere Befolgung der Unfallverhütungsvorschriften achten. Der Vorfall dient als Mahnung vor den Gefahren, die von unbefugtem Gleisbetreten ausgehen.






