07 June 2026, 12:14

Selbstbestimmungsgesetz: Ministerinnen wollen Missbrauch bei Geschlechtsänderungen stoppen

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: Ministerinnen wollen Missbrauch bei Geschlechtsänderungen stoppen

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz – seit 2024 in Kraft – ermöglicht es Menschen, ihr rechtliches Geschlecht durch eine einfache Erklärung zu ändern. Bis Ende 2025 haben bereits über 25.000 Personen von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Nun fordern drei Ministerinnen Nachbesserungen, um Missbrauchsfälle einzudämmen.

Das aktuelle Gesetz sieht keine gutachterliche Stellungnahme für eine Geschlechtsänderung vor. Zudem fehlen klare Vorgaben für Standesämter, Anträge abzulehnen – selbst in offensichtlichen Fällen von Missbrauch. Allerdings war in der ursprünglichen Begründung des Gesetzes durchaus die Möglichkeit vorgesehen, Eintragungen bei evidentem Missbrauch zu blockieren.

Prominente Fälle haben die Debatte angeheizt: Der Neonazi Sven Liebich ließ sich rechtmäßig in Marla-Svenja Liebich umbenennen, um eine Haftstrafe in einer Frauenvollzugsanstalt anzutreten. In einem weiteren Fall manipulierte eine Polizistin in Nordrhein-Westfalen ihren Geschlechtseintrag, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen – ein Vorhaben, das scheiterte und disziplinarische Konsequenzen nach sich zog.

Die geplante Novelle soll den Standesämtern mehr Spielraum geben, betrügerische Änderungen abzulehnen. Zudem wäre es möglich, zivilstandsrechtliche Eintragungen im Nachhinein zu korrigieren, sobald ein Missbrauch nachgewiesen ist. Selbst wenn eine Geschlechtsänderung durch Täuschung erreicht wurde, betonen Behörden, dass dies keine Ansprüche auf Haftplatzzuweisungen oder berufliche Vorteile garantiert.

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Ziel der Ministerinnen ist es, Schlupflöcher im Selbstbestimmungsgesetz zu schließen. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, könnten Standesämter Änderungen blockieren oder rückgängig machen, wenn ein klarer Missbrauch vorliegt. Der Vorstoß folgt auf zunehmende Berichte, wonach das Gesetz für nicht legitime Zwecke ausgenutzt wird.

Quelle