Sanitas wegen täuschender Werbung für Vorerkrankungen verurteilt
Der Schweizer Krankenversicherer Sanitas ist wegen irreführender Werbeaussagen zur Deckung von Vorerkrankungen in die Kritik geraten. Das Unternehmen bewarb seine Zusatzversicherungen als einzige in der Schweiz, die in solchen Fällen vollständigen Schutz böten. Doch ein aktuelles Urteil stellte klar, dass die Kampagne täuschend war, nachdem einem Patienten mit Morbus Crohn die Kostenübernahme verweigert wurde.
Sanitas hatte eine vielbeachtete Werbekampagne gestartet, in der das Unternehmen seine einzigartige Absicherung bei Vorerkrankungen herausstellte. Die Anzeigen behaupteten, der Versicherer sei der einzige in der Schweiz, der in seinen Zusatztarifen vollständigen Schutz gewähre. Die Kampagne sorgte für großes Aufsehen und wurde sogar mit einem Branchenpreis ausgezeichnet.
Ein Mann mit Morbus Crohn beantragte nach Sicht der Werbung eine Versicherungspolice, da er davon ausging, vollständig abgesichert zu sein. Doch sein Antrag wurde von Sanitas abgelehnt. Der Fall landete schließlich vor der Schweizer Lauterkeitskommission, die die Werbeversprechen des Versicherers prüfte.
Die Kommission urteilte, dass die Werbung von Sanitas unlauter und irreführend sei. Trotz der Zusagen des Unternehmens zeigte der Fall des Mannes, dass eine vollständige Kostendeckung bei Vorerkrankungen keineswegs garantiert ist.
Das Urteil bestätigt, dass die Kampagne von Sanitas nicht die tatsächlichen Versicherungsbedingungen widerspiegelte. Patienten mit Vorerkrankungen können trotz der beworbenen Garantien weiterhin mit Ablehnungen rechnen. Die Entscheidung unterstreicht, wie wichtig es ist, vor dem Vertrauen auf Werbeversprechen die genauen Vertragsdetails zu prüfen.






