Rücktritt von EKD-Ratsvorsitzender Kurschus nach Gewaltvorwürfen in der Kirche
Julian KleinRücktritt von EKD-Ratsvorsitzender Kurschus nach Gewaltvorwürfen in der Kirche
Annette Kurschus ist von ihren Ämtern als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgetreten. Ihr Rücktritt erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen über den Umgang der Kirche mit Fällen sexualisierter Gewalt. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass sie die Aufarbeitung dieser Vorfälle über ihre persönliche Position stelle.
Kurschus bestritt, von schweren Vorwürfen gegen einen Kirchenmitarbeiter in den späten 1990er-Jahren gewusst zu haben. In ihrer Erklärung betonte sie, ihre eigenen Interessen zurückzustellen, um sich auf die Bekämpfung sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche zu konzentrieren.
Unterdessen verfügt die Evangelische Kirche in Solingen seit 2018 über ein Schutzkonzept. Das "Schutzkonzept gegen Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung und sexualisierte Gewalt" schreibt verbindliche Schulungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen sowie für Leitungsgremien vor. Zudem regelt es klare Meldewege, einschließlich der Verpflichtung, bei Verdacht auf Straftaten die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
Betroffene sexualisierter Gewalt in Solingen können unabhängig vom Zeitpunkt der Tat Unterstützung erhalten. Vertrauenspersonen stehen zur Beratung bereit, und die Kirche stellt sicher, dass Meldungen sensibel behandelt werden.
Thomas Förster, stellvertretender Superintendent des Kirchenkreises Solingen und Synodalassessor, äußerte sich zum Rücktritt Kurschus'. Er ist überzeugt, dass ihre Entscheidung dazu beitrage, den Fokus wieder auf die Unterstützung und den Schutz der Opfer zu lenken – statt auf interne Streitigkeiten.
Der Rücktritt von Kurschus markiert einen Wendepunkt im Umgang der Kirche mit sexualisierter Gewalt. Die bestehenden Schutzmaßnahmen in Solingen, darunter Schulungen und Meldeverfahren, bleiben weiterhin in Kraft, um Betroffene zu schützen. Unterstützungsangebote stehen weiterhin zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Opfer die Hilfe erhalten, die sie benötigen.






