10 June 2026, 00:41

Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel der Linken

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel der Linken

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag der Linken zu blockieren, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück mit der Begründung, dass der Antrag noch nicht formal beschlossen worden sei. Ramelow hat inzwischen Berufung eingelegt und argumentiert, der Vorschlag beeinflusse bereits jetzt interne Parteiwahlen.

Der Streit begann, als der Bundesvorstand der Linken vorschlug, dass die Abgeordneten der Partei im Bundestag und im Europäischen Parlament ihre Bezüge auf das Gehalt einer durchschnittlichen Fachkraft begrenzen sollen. Ramelow, eine der bekanntesten Figuren der Partei, focht den Antrag an und reichte einen Antrag bei der Bundesschiedskommission der Linken ein. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Vorschlag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung gebracht wird.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Am 9. Juni 2026 wies das Schiedsgericht Ramelows Antrag zurück. Es begründete dies damit, dass sein Begehren voraussichtlich unzulässig sei, da der Gehaltsdeckel-Antrag noch nicht formal verabschiedet worden war. Zudem entschied das Gericht, dass Ramelow kein schutzwürdiges rechtliches Interesse habe, da der Vorschlag weiterhin ungeklärt sei.

Ramelow reagierte mit einer Berufung gegen die Entscheidung. Er behauptete, der Vorstoß des Vorstands sei verfassungswidrig, und argumentierte, der Vorschlag wirke sich bereits auf interne Parteiwahlen aus – obwohl die Kandidaten noch keine Stellung dazu beziehen müssten. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete später sowohl über die Entscheidung des Schiedsgerichts als auch über Ramelows anhängigen Rechtsbehelf.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass der Gehaltsdeckel-Antrag der Linken auf dem Parteitag weiterhin zur Abstimmung stehen kann. Über Ramelows Berufung wird noch verhandelt, doch die Zukunft des Vorschlags hängt nun vom Ausgang der Konferenz ab. Der Konflikt zeigt die Spannungen innerhalb der Partei auf, die sich an finanziellen Regelungen für ihre gewählten Vertreter entzünden.

Quelle