28 June 2026, 14:14

OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Stada-Aktionäre in Musterprozessen

Nachholbedarf für Stada-Aktionäre

OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Stada-Aktionäre in Musterprozessen

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat in zwei aktuellen Urteilen zugunsten ehemaliger Stada-Aktionäre entschieden. Die Beschlüsse fallen im Rahmen der anhaltenden Rechtsstreitigkeiten um Entschädigungszahlungen nach der Übernahme des Unternehmens im Jahr 2014. Noch 44 ähnliche Verfahren sind vor dem Gericht anhängig.

Stada war 2014 von den Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven übernommen worden. Seither kämpfen ehemalige Aktionäre um zusätzliche Ausgleichszahlungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in früheren Verfahren bereits zugunsten der Kläger entschieden.

In einem Fall wies das OLG eine Berufung der Nidda gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zurück und bestätigte, dass der Anspruch nicht verjährt sei. Eine in Luxemburg ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft fordert 8,15 Euro pro Aktie, was etwa 4,7 Millionen Euro entspricht. Ein weiterer privater Aktionär strebt fast 140.000 Euro zuzüglich Zinsen seit Ende August 2017 an.

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Mittlerweile hat sich die Eigentümerstruktur von Stada verändert: Seit September 2022 hält die Beteiligungsgesellschaft CapVest Partners mit 68 Prozent die Mehrheit, während Bain und Cinven 31 Prozent behalten. Das Management verfügt über eine Beteiligung von 1 Prozent.

Die Urteile des OLG sind noch nicht rechtskräftig und können mit Revisionen angefochten werden. Die Entscheidungen stellen jedoch einen Fortschritt für ehemalige Aktionäre dar, die weitere Zahlungen erstreiten. Über den Ausgang der verbleibenden 44 Verfahren herrscht noch Ungewissheit.

Quelle