Neues Gesetz soll Rezeptabwicklung in Pflegeheimen revolutionieren
Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abwicklung von Rezepten für Bewohner von Pflegeheimen vereinfachen soll. Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz sollen Ärzte künftig Rezepte direkt an Apotheken übermitteln können. Die Neuregelung zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand in Pflegeeinrichtungen zu verringern.
Die neue Regelung sieht vor, dass Rezepte für Pflegeheimbewohner elektronisch von den Ärzten an die Apotheken gesendet werden können. Dadurch entfällt für die Heime die Notwendigkeit, Papierrezepte zu sammeln und weiterzuleiten. Technische Vorkehrungen stellen sicher, dass die Pflegeheime über jedes Rezept informiert werden – sofern der Bewohner nicht widerspricht.
Für die Arztpraxen bedeutet das Verfahren einen geringen, aber regelmäßigen Mehraufwand: Pro E-Rezept sind etwa eine halbe Minute zusätzlich nötig, um den Versorgungsvertrag zu prüfen und es über die sichere Telematikinfrastruktur zu versenden. Das Ministerium rechnet dadurch mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro.
Während die Pflegeheime durch den Wegfall der manuellen Rezeptbearbeitung etwa 5 Millionen Euro einsparen können, entstehen dem Staat Nettokosten von 4,7 Millionen Euro. Die Maßnahme gilt als Übergangslösung, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in das System eingebunden sind.
Die Neuregelung verlagert einen Teil der Verwaltungsaufgaben von den Pflegeheimen auf die Arztpraxen und führt zu zusätzlichen Kosten im Gesundheitssystem. Langfristig soll das Gesetz jedoch die Effizienz steigern und die Belastung für die Pflegeeinrichtungen verringern.
