Neue Sozialleistungen für Geflüchtete in Solingen ab Juni 2022
Geflüchtete in Solingen erhalten ab 1. Juni 2022 Zugang zu neuen Sozialleistungen
Die Neuregelung betrifft Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, darunter viele Schutzsuchende aus der Ukraine. Die Behörden versichern, dass während des Übergangs niemand seine finanzielle Unterstützung verlieren wird.
Ab dem 1. Juni erhalten erwerbsfähige Geflüchtete Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer nicht arbeitsfähig ist, hat stattdessen Anspruch auf Unterstützung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Geflüchtete ohne Einkommen oder Vermögen behalten ihren bisherigen Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Kommunale Jobcenter Solingen übernimmt sowohl die finanzielle Unterstützung als auch die Vermittlung in Arbeit. Noch können jedoch keine Anträge auf die neuen Leistungen gestellt werden. Die Behörden werden die Betroffenen informieren, sobald eine Registrierung und Antragstellung möglich ist.
Für weitere Informationen verweist die Stadt auf ihre offizielle Website: www.solingen.de/de/dienstleistungen/59-jobcenter/.
Der Wechsel garantiert eine nahtlose finanzielle Absicherung für Geflüchtete in Solingen. Erwerbsfähige werden in das SGB II überführt, während andere Leistungen nach SGB XII erhalten. Das Jobcenter bleibt zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu Sozialhilfe und Arbeitsvermittlung.






