Jakutien verschärft Regeln: Nur Agrarbetriebe dürfen Kumys herstellen
In der Republik Sacha (Jakutien) haben Abgeordnete Schritte unternommen, um die Vorschriften für die Herstellung von Kumys zu verschärfen. Bei einer vorläufigen Abstimmung am 18. Juni wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Produktion des traditionellen Gärgetränks aus Stutenmilch künftig ausschließlich offiziellen landwirtschaftlichen Betrieben vorbehält.
Das geplante Gesetz ändert die bestehende Verordnung „Über die Kumys-Produktion in der Republik Sacha (Jakutien)“ und legt fest, dass nur eingetragene Agrarunternehmen das fermentierte Milchgetränk rechtmäßig herstellen dürfen. Privatpersonen, Einzelunternehmer und nichtlandwirtschaftliche Firmen verlieren damit das Recht, Kumys zu produzieren.
Die Gesetzesinitiative geht auf sechs Abgeordnete zurück: Nyurguyana Samorschtschikowa, Alexander Atlasow, Alexei Kornilow, Edgar Konstantinow, Tichon Skrjabin und Nikita Timofejew. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur direkte Erzeuger mit landwirtschaftlichem Status als offizielle Kumys-Hersteller anerkannt werden.
Der Entwurf durchläuft nun das weitere Gesetzgebungsverfahren. Sollte er in Kraft treten, wird die Kumys-Produktion auf zertifizierte Agrarbetriebe beschränkt. Nicht registrierte Akteure dürfen das Getränk dann nach den neuen Regeln nicht mehr herstellen.
