Giftige Reptilien und geschützte Arten: Illegaler Handel in Bochum aufgedeckt
Elias KochGiftige Reptilien und geschützte Arten: Illegaler Handel in Bochum aufgedeckt
Ein 40-jähriger Mann aus Bochum steht unter Verdacht, geschützte und giftige Reptilien illegal eingeführt, verkauft und gehalten zu haben. Am 30. Januar 2025 beschlagnahmten die Behörden 26 exotische Tiere in seiner Wohnung, nachdem schwere Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt worden waren.
Das Zollfahndungsamt Essen, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum, ermittelt seit August 2024 in diesem Fall. Dem Verdächtigen fehlten die erforderlichen Genehmigungen, und er konnte keinen Nachweis über die legale Herkunft der Tiere erbringen.
Die Ermittlungen begannen im August 2024 und richteten sich gegen mutmaßliche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das GiftTierhaltungsgesetz. Den Behörden zufolge soll der Mann giftige und geschützte Arten ohne die notwendige Erlaubnis erworben, gehandelt und gehalten haben.
Am 30. Januar 2025 durchsuchten Beamte das Anwesen des Verdächtigen in Bochum. Dabei entdeckten sie 26 Reptilien, darunter 20 hochgiftige Schlangen, 2 geschützte Baumfrösche, 3 Nasenschlangen und einen Gecko. Sachverständige des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Unteren Naturschutzbehörde Bochum begutachteten die Tiere und bestätigten deren illegalen Status.
Die Haltungsbedingungen wurden als untragbar nach Tierschutzstandards eingestuft. Daraufhin verhängte das Veterinäramt Bochum ein sofortiges Verbot für die Haltung von Gifttieren sowie ein generelles Haltungsverbot für alle Tiere. Der Verdächtige konnte keine rechtlichen Unterlagen für die Einfuhr oder Herkunft der Reptilien vorlegen, und die Haltung der giftigen Schlangen war bereits nach dem GiftTierhaltungsgesetz illegal.
Die beschlagnahmten Tiere befinden sich vorerst in behördlicher Obhut, während die Ermittlungen fortgesetzt werden. Das Zollfahndungsamt Essen sammelt weiterhin Beweismaterial in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bochum. Dem Beschuldigten drohen mögliche Anklagen wegen Verstößen gegen den Artenschutz und die Vorschriften zur Haltung giftiger Tiere. Der Fall unterstreicht die strengen Kontrollen, die den Handel und Besitz gefährlicher und geschützter Arten regeln.






