Gericht zwingt Senec zur Rückzahlung für defekten Stromspeicher nach jahrelangen Mängeln
Felix HoffmannGericht zwingt Senec zur Rückzahlung für defekten Stromspeicher nach jahrelangen Mängeln
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass ein Senec-Händler einem Kunden den vollen Kaufpreis für ein Heimspeichersystem erstatten muss. Das Urteil folgt nach Beschwerden über Leistungsdrosselungen und nicht behobene Mängel beim Senec.Home V3 hybrid duo. Seit 2022 häufen sich Klagen gegen das Unternehmen.
Das Landgericht Bielefeld ordnete die Rückerstattung von 19.161,62 Euro zuzüglich Zinsen für das betroffene Speichersystem an. In der Begründung hieß es, dass die von Senec angebotenen Kulanzleistungen den erheblichen Mangel nicht angemessen behoben hätten. Der Kläger hatte wiederholt eine Nachbesserung gefordert, konnte die ursprüngliche Leistung des Geräts jedoch nicht wiederherstellen.
Senec tauscht seit Monaten gedrosselte Speichereinheiten gegen neue Lithium-Eisenphosphat-Batterien (LFP) aus. Mehr als die Hälfte der betroffenen Kunden hat bereits aktualisierte Module oder komplett neue Systeme erhalten. Das Unternehmen erwartet, alle Austausche bis zum Sommer abzuschließen.
Trotz dieser Ersatzlieferungen legt Senec gegen das Bielefelder Urteil Berufung ein. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mehrere Senec-Kunden vertritt, hat bereits ähnliche Entscheidungen vor anderen Landgerichten erstritten.
Der Fall unterstreicht die anhaltenden Streitigkeiten zwischen Senec und Kunden wegen Leistungsproblemen bei häuslichen Energiespeichersystemen. Während das Unternehmen sein Austauschprogramm fortsetzt, bleiben rechtliche Auseinandersetzungen bestehen. Das Ergebnis der Berufung wird zeigen, ob weitere Rückerstattungen erforderlich werden.






