23 June 2026, 20:11

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Die Entscheidung untersagt dem Magazin, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Zudem wird die Verwendung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidiger geschickt hatte, eingeschränkt.

Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Gericht zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Das Oberlandesgericht hat nun Teile dieses Urteils aufgehoben.

Dem Magazin ist es fortan nicht mehr gestattet, die Behauptung aufzustellen, Ulmen habe mit KI erzeugte Fake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Es darf jedoch weiterhin darüber berichten, dass Fernandes Ulmen körperlicher Gewalt beschuldigt. Zudem untersagte das Gericht die Veröffentlichung der 50 Jahre alten E-Mail mit der Begründung, sie gehöre zum „höchstpersönlichen Lebensbereich“ und genieße besonderen Schutz.

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Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt. Die Anwälte hoffen, dass das Urteil dazu beiträgt, die öffentliche Diskussion zu versachlichen und die Vorverurteilung ihres Mandanten zu beenden.

Als Reaktion auf den Skandal kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen. Zahlreiche Politiker, darunter die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang, fordern ebenfalls strengere Regulierungen zum Missbrauch von KI.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für die von Der Spiegel aufgestellten Behauptungen zu Ulmen und den Deepfake-Vorwürfen. Das Magazin muss sich nun an die einstweilige Verfügung halten, darf aber weiterhin über Fernandes’ Vorwürfe wegen körperlicher Misshandlung berichten. Der Fall unterstreicht die anhaltende Debatte über rechtlichen Schutz und den Missbrauch von KI in Deutschland.

Quelle