Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – ein Sieg für Verbraucher
Ein deutsches Gericht hat die strengen Handgepäckregeln von Vueling nach einer Klage von Verbraucherschutzorganisationen für unzulässig erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Beschränkungen der Airline für kostenloses Handgepäck unangemessen seien. Der Fall könnte nun Präzedenzcharakter für ähnliche Streitigkeiten mit anderen Billigfluggesellschaften haben.
Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte Vueling verklagt, weil die Airline nur ein kleines persönliches Gepäckstück (20 x 30 x 40 cm) kostenlos erlaubt, während für größere Handgepäckstücke Zusatzgebühren anfielen. Das Gericht gab dem vzbv recht und begründete dies damit, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreise sei und angemessene Größen keine zusätzlichen Kosten verursachen dürften.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften, die durch Zusatzgebühren für größeres Gepäck Profit schlagen. Sie forderte klarere EU-Regelungen und schlug vor, dass jedes Ticket ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen Standard-Handgepäckkoffer mit mindestens 115 cm Gesamtgröße und bis zu 10 kg Gewicht beinhalten solle.
Das Urteil fällt mit dem Beginn der EU-Verhandlungen über Reformen der Fluggastrechte in Brüssel zusammen. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Handgepäckrichtlinien sind noch nicht entschieden.
Vueling muss nun seine Richtlinien ändern und größeres Handgepäck entsprechend den gerichtlichen Vorgaben kostenlos zulassen. Die Entscheidung könnte sich auf laufende Rechtsstreitigkeiten mit anderen Airlines auswirken und künftige EU-Vorschriften prägen. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil als Schritt hin zu faireren Gepäckregelungen im Luftverkehr.






