Fünf Bundesländer setzen nun komplett auf digitale Polizeiakten
Fünf deutsche Bundesländer haben nun vollständig auf digitale Polizeiakten umgestellt
Die Umstellung auf digitale Akten folgt einer gesetzlichen Vorgabe, die in den Paragrafen 32 bis 32f der deutschen Strafprozessordnung (StPO) verankert ist. Alle Bundesländer wurden angewiesen, bis zum 1. Januar 2026 elektronische Ermittlungsakten einzuführen. Die Änderung bedeutet, dass Bürger wichtige Dokumente nun online empfangen und einreichen können – der Bedarf an physischen Unterlagen entfällt damit.
Nordrhein-Westfalen machte 2022 den Anfang, indem es die Internetwache (eine Art digitale Polizeistation) einführte, über die die Bevölkerung Straftaten online melden kann. Bis zum 24. März 2026 hatte die Polizei des Landes papierbasierte Akten vollständig durch digitale Unterlagen ersetzt. Trotz dieser Modernisierung betonen die Behörden, dass in Notfällen oder dringenden Situationen weiterhin die Notrufnummer 110 gewählt werden sollte, statt sich auf digitale Meldungen zu verlassen.
Von der Umstellung verspricht man sich zudem Zeit- und Ressourcenersparnis. Der Wegfall des physischen Aktenaustauschs zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften reduziert den Verwaltungsaufwand und beschleunigt die Bearbeitung von Fällen.
Die digitale Transformation ist inzwischen in fünf Bundesländern abgeschlossen, weitere dürften folgen. Die Polizei kann Fälle schneller bearbeiten, während Bürger von einem vereinfachten Zugang zu Dokumenten profitieren. Parallel bleibt das bewährte Notrufsystem erhalten, um die öffentliche Sicherheit zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.






