Ex-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess nach Impfverweigerung und Entlassung
Julian KleinEx-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess nach Impfverweigerung und Entlassung
Ein ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter aus Narva hat in seinem Rechtsstreit um seine Entlassung einen Teilerfolg erzielt. Alexander Urb, einst Leiter des Streifendienstes der Stadt, war Ende 2021 wegen seiner Weigerung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, entlassen worden. Das Staatsgericht urteilte, dass Urbs Entlassung aufgrund von Verfahrensfehlern rechtswidrig war. Das Gericht stellte fest, dass ihm nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden war, um einen Arzt zu konsultieren, Alternativen zu prüfen oder eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Das Urteil bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht und das Recht der Polizei- und Grenzschutzbehörde, Impfungen auf Basis von Risikobewertungen vorzuschreiben. Gleichzeitig betonte es jedoch, dass bei Entlassungen faire Verfahren eingehalten werden müssen.
Für Urb bedeutet die Entscheidung, dass er nur eine begrenzte finanzielle Wiedergutmachung erhält. Seine Entschädigung wurde von 18 Monatsgehältern auf lediglich drei Monatslöhne reduziert. Zudem muss die Behörde die Hälfte seiner Prozesskosten in Höhe von 3.176,24 € übernehmen und einen Teil seiner Gerichtskosten tragen. Das Urteil unterstreicht, dass Impfvorschriften zwar Bestand haben können, Verfahrensfehler jedoch schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Behörde wird nun einen Teil der anfallenden Kosten tragen müssen, während Urb mit einer deutlich geringeren Entschädigung als ursprünglich gefordert leben muss.






