Erster Fall von Sterbehilfe bei einem Kind unter zwölf Jahren in den Niederlanden
Felix HoffmannErster Fall von Sterbehilfe bei einem Kind unter zwölf Jahren in den Niederlanden
In den Niederlanden wurde erstmals seit der Ausweitung der Gesetze im Jahr 2024 ein Fall von Sterbehilfe bei einem Kind unter zwölf Jahren dokumentiert. Das Alter, das Geschlecht und die medizinische Diagnose des Kindes, das Ende letzten Jahres starb, wurden nicht bekannt gegeben. Dies folgt auf eine gesetzliche Änderung, die die Sterbehilfe unter strengen Auflagen für unheilbar kranke Kinder dieser Altersgruppe ermöglicht.
Vor 2024 erlaubten die niederländischen Sterbehilfegesetze den Eingriff nur bei Neugeborenen unter bestimmten Umständen sowie bei Kindern ab zwölf Jahren. Das aktualisierte Gesetz umfasst nun auch Kinder zwischen einem und zwölf Jahren, sofern sie unerträgliche Schmerzen leiden, keine Aussicht auf Besserung haben und voraussichtlich bald sterben werden – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu.
Der Fall wurde von einer Fachkommission geprüft und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bestätigen. Die niederländischen Behörden hatten nach der Gesetzesänderung zunächst mit fünf bis zehn solchen Fällen pro Jahr gerechnet, doch dies ist der erste gemeldete Vorfall.
Belgien war 2014 das erste Land, das Sterbehilfe für Kinder jeden Alters legalisierte. Im vergangenen Jahr verzeichneten die Niederlande 10.341 Sterbehilfefälle – ein Anstieg von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund 85 Prozent davon betrafen Patienten mit schweren Erkrankungen, etwa drei Viertel waren über 70 Jahre alt, was etwa sechs Prozent aller Todesfälle im Land entspricht.
Der erste Fall von Sterbehilfe nach dem neuen niederländischen Gesetz markiert einen bedeutenden Moment seit dessen Einführung. Der rechtliche Rahmen stellt sicher, dass strenge Bedingungen erfüllt sind, bevor der Eingriff durchgeführt wird. Der Fall wurde nun überprüft, um die vollständige Übereinstimmung mit dem Gesetz zu bestätigen.
