21 March 2026, 18:18

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger unberechtigter Gehaltszuschläge

John Bull steht einem sitzenden Schuldirektor gegenüber an einem Tisch mit Hut und Papieren, während eine weitere Person in der Nähe sitzt; eine Tür und ein an der Wand angebrachtes Papier sind im Hintergrund sichtbar.

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger unberechtigter Gehaltszuschläge

Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleitungszuschläge erhalten hatte. Die Zahlungen wurden auch noch lange nach ihrem Ausscheiden aus der kommissarischen Schulleiterinnenrolle fortgeführt. Ein Gericht urteilte später, dass die Gelder zu Unrecht bezogen worden waren.

Der Fall begann, als die Pädagogin, die zeitweise als kommissarische Schulleiterin tätig gewesen war, weiterhin Führungszuschläge erhielt. Diese Zahlungen wurden fälschlicherweise als rückwirkende Gehaltsanpassungen interpretiert. Im Laufe der Zeit summierten sich die zu Unrecht erhaltenen Beträge auf rund 31.300 Euro.

Die Lehrerin wurde vor Gericht gestellt und wegen Unterlassens der Aufklärung über die unrechtmäßigen Zahlungen – also durch Unterlassen – wegen Betrugs verurteilt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Angeklagte habe die laufenden Zahlungen nicht korrigiert, obwohl ihr bewusst gewesen sei, dass sie keinen Anspruch mehr darauf habe. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 11.200 Euro und ordnete die vollständige Rückzahlung der unrechtmäßig bezogenen Gelder an.

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Wie lange ähnliche Fälle in Deutschland oft unentdeckt bleiben, wurde nicht mitgeteilt. Aufgrund fehlender Daten bleibt unklar, ob es sich um einen Einzelfall handelte oder ob ein größeres Muster dahintersteht.

Die verurteilte Lehrerin muss nun neben der Strafe von 11.200 Euro auch die 31.300 Euro zurückerstatten. Das Urteil bestätigt, dass Führungszuschläge mit dem Ende der entsprechenden Funktion entfallen. Die Behörden haben bisher nicht bekannt gegeben, ob es weitere Überprüfungen vergleichbarer Fälle geben wird.

Quelle