20 June 2026, 18:14

Bundesweiter Apotheken-Streit: Warum der Streik am 23. März fast platzen ließ

LAV: Kann Berufsverband keine Schließungsappelle rechtfertigen

Bundesweiter Apotheken-Streit: Warum der Streik am 23. März fast platzen ließ

Apotheker in ganz Deutschland bereiteten sich auf einen bundesweiten Streik am 23. März vor. Sie wollten damit höhere Löhne durchsetzen und auf die schwierige Lage der örtlichen Apotheken aufmerksam machen. Bei der Aktion sollten flächendeckend die Türen geschlossen bleiben – nur der Notdienst blieb aufrechterhalten.

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Mehrere Landesapothekerverbände hatten ihre Mitglieder zur Teilnahme aufgefordert. Eine allgemeine Verordnung erlaubte es Apotheken, an nur einem Tag pro Woche für drei Stunden zu öffnen. Damit konnten sie nach Erfüllung dieser Mindestanforderung am 23. März rechtmäßig den Rest des Tages geschlossen halten.

Doch das Sozialministerium Baden-Württembergs griff ein und erklärte die geplanten Schließungen für rechtswidrig. Daraufhin zog die Landesapothekerkammer in der Region ihre Aufforderung zur Beteiligung zurück. Der Verband riet seinen Mitgliedern stattdessen, ihre Solidarität auf andere Weise zu zeigen – etwa durch das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder das Einladen der Presse.

Letztlich blieb die Entscheidung über eine Schließung jedoch jedem Apothekenleiter selbst überlassen. Als alternative Protestform schlug der Verband an, die Versorgung über Notfallschalter aufrechtzuerhalten.

Der Streik spiegelte die anhaltenden Spannungen bei der Vergütung und um das Überleben der lokalen Apotheken wider. Während einige Regionen ihre Pläne anpassten, fand die bundesweite Protestaktion dennoch statt. Die Apotheker nutzten verschiedene legale Mittel, um ihre Forderungen Gehör zu verschaffen.

Quelle