BGH-Urteil beendet juristischen Streit um Valsartan-Rückrufe nach Verunreinigungsskandal
Julian KleinBGH-Urteil beendet juristischen Streit um Valsartan-Rückrufe nach Verunreinigungsskandal
Valsartan-Verseuchungsskandal: Bundesgerichtshof beendet juristischen Streit um Rückrufe von Blutdruckmedikamenten
Der Valsartan-Verseuchungsskandal löste 2018 weltweite Rückrufe generischer Blutdruckmedikamente aus. Mehrere Hersteller, darunter Hexal und Sandoz, zogen tausende Chargen ihrer Produkte in 23 Ländern vom Markt. Nun hat der juristische Nachklang der Krise mit einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts ein Ende gefunden.
Ausgelöst wurde der Skandal im Juni 2018, als verunreinigtes Valsartan in Lieferungen entdeckt wurde. Bis Ende des Jahres hatten Hexal und Sandoz weltweit 2.308 Chargen ihrer Präparate zurückgerufen. Die Verunreinigung führte zum fast vollständigen Verschwinden des generischen Wirkstoffs Valsartan vom Markt.
Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Zulieferer ein. Das Unternehmen forderte Schadensersatz in Höhe von über 8,6 Millionen US-Dollar sowie weitere 12,2 Millionen US-Dollar für mögliche künftige Haftungsansprüche. Der Zulieferer bestritt jedoch die Zuständigkeit des Schiedsgerichts und argumentierte, die einzelnen Bestellungen hätten keinen Bezug zum Rahmenliefervertrag enthalten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass der Rahmenvertrag sämtliche Transaktionen abdecke. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Einzelbestellungen implizit auf den Hauptvertrag Bezug nähmen und damit abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen irrelevant seien. Zudem bestätigte es, dass die Interessen der Tochtergesellschaften während der Verhandlungen angemessen vertreten wurden, sodass kein Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht bestand. Letztlich bestätigte der BGH den Schiedsspruch zugunsten des Zulieferers.
Mit diesem Urteil unterstreicht der BGH die Gültigkeit des Rahmenliefervertrags und stärkt die durchsetzbaren Rechte der beteiligten Tochtergesellschaften. Der Fall schließt damit ein bedeutendes juristisches Kapitel ab, das aus dem Valsartan-Verseuchungsskandal hervorging.
