BGH kippt 22-Millionen-Euro-Schiedsspruch gegen Slowakei zugunsten von Achmea
Elias KochBGH kippt 22-Millionen-Euro-Schiedsspruch gegen Slowakei zugunsten von Achmea
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch über 22,1 Millionen Euro zugunsten des niederländischen Versicherers Achmea aufgehoben. Der Fall betraf die Slowakische Republik und drehte sich um Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Der Streit begann 2012, als ein Schiedsgericht die Slowakische Republik verurteilte, 22,1 Millionen Euro Schadensersatz an Achmea zu zahlen. Das Unternehmen hatte in der Slowakei eine Tochtergesellschaft für private Krankenversicherungen gegründet. Die Kanzlei Hogan Lovells, die die Slowakische Republik vertrat, reichte später bei deutschen Gerichten einen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs ein.
Am 31. Oktober 2018 entschied der BGH, dass die Schiedsklausel in einem Investitionsschutzabkommen von 1991 zwischen der damaligen Tschechoslowakei und den Niederlanden unwirksam sei. Das Gericht legte den Fall anschließend dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. Hogan Lovells beriet die Slowakische Republik während des gesamten Verfahrens.
In anderen Entwicklungen stößt Florian Kutzbach als Partner zum Frankfurter Büro von Watson Farley & Williams (WFW). Zuvor war er als Counsel bei Clifford Chance in derselben Stadt tätig. Unterdessen wurde Hubertus Kolster für eine weitere vierjährige Amtszeit als Managing Partner von CMS Deutschland wiedergewählt. Die Entscheidung wurde auf der jährlichen Partnerversammlung der Kanzlei am 10. November 2018 in Bonn bestätigt.
Die Entscheidung des BGH erklärt die Schiedsklausel nach EU-Recht für unwirksam. Der Fall wird nun dem EuGH zur weiteren Klärung vorgelegt. Die Slowakische Republik wird die Zahlung der 22,1 Millionen Euro so lange aussetzen, bis das Rechtsverfahren abgeschlossen ist.
