23 May 2026, 10:15

Betrügerische Briefe an Balkon-Solaranlagen-Besitzer: Bundesnetzagentur warnt vor Fake-Mahnungen

Strafe für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische Briefe an Balkon-Solaranlagen-Besitzer: Bundesnetzagentur warnt vor Fake-Mahnungen

Besitzer kleiner „Balkon-Solaranlagen“ in Deutschland erhalten betrügerische Schreiben

Inhabern von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen werden derzeit gefälschte Briefe zugestellt, die vorgeben, von der Bundesnetzagentur zu stammen. Die Betrüger fordern darin unter falschen Vorwänden sofortige Zahlungen. Nun haben die Behörden offiziell vor der Masche gewarnt.

In den gefälschten Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Ihnen wird ein Bußgeld in Höhe von 41,60 Euro angedroht, das sich auf 208 Euro erhöht, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Zudem verlangen die Betrüger jährliche EEG-Meldungen – und nutzen dabei gezielt die Unsicherheit über die tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben aus.

Tatsächlich schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach der Installation registrieren müssen. Zudem sind sie verpflichtet, einmal jährlich Zählerstände zu übermitteln, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur weist jedoch auf mehrere Ungereimtheiten in den gefälschten Schreiben hin, darunter falsche Kontaktdaten und Absenderangaben.

Die Behörde rät den Empfängern dringend, die Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und stattdessen Anzeige gegen die unbekannten Täter zu erstatten. Zwar können bei unterlassener Anmeldung tatsächlich Bußgelder fällig werden – doch die betrügerischen Briefe zielen darauf ab, Menschen zu unnötigen Zahlungen zu verleiten.

Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass es sich bei den Schreiben nicht um offizielle Mitteilungen handelt. Verdächtige Anfragen sollten über die verifizierten Kanäle der Behörde überprüft werden. Die korrekte Registrierung von Balkon-Solaranlagen bleibt zwar Pflicht – Zahlungen dürfen jedoch ausschließlich an autorisierte Stellen geleistet werden.

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