Basellandschaft sagt Nein zu Ausländer-Wahlrecht für Schul- und Sozialämter
Amelie FrankeBasellandschaft sagt Nein zu Ausländer-Wahlrecht für Schul- und Sozialämter
Eine kommunale Initiative, die Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen sollte, für Schulräte und Sozialbehörden zu kandidieren, ist auf starken Widerstand gestoßen. Der Basellandschaft Kantonsrat hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen eine Empfehlung des Vorhabens ausgesprochen, das im späten Oktober 2025 von zwölf Gemeinden eingereicht worden war. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Stimmberechtigten, die in einer Volksabstimmung darüber befinden werden.
Die sogenannte "Wahlberechtigungs-Initiative" zielte darauf ab, den Gemeinden das Recht zu geben, Einwohnerinnen und Einwohnern mit einer C-Bewilligung nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer für bestimmte öffentliche Ämter kandidieren zu lassen. Befürworter, darunter die Fraktion der Grünen-EVP, argumentierten, dies könne Personalengpässe in Städten und Dörfern mildern. Stephan Ackermann von den Grünen betonte, es brauche praktische Lösungen, um vakante Stellen in kommunalen Gremien zu besetzen.
Gegenwind kam von mehreren Parteien, darunter die SVP, die FDP und die Mitte. Auch die Kantonsregierung sowie die Justiz- und Sicherheitskommission lehnten den Plan ab und warnten vor uneinheitlichen Regelungen in den Gemeinden. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung der Einwohnerinnen und Einwohner, so ihre Begründung.
Ein früherer Versuch der SP, die Initiative zu unterstützen, scheiterte bereits in einer Ratsabstimmung mit 46 Gegenstimmen bei 31 Zustimmungen. In der Schlussdebatte räumte Simone Abt (SP) zwar Bedenken ein, bestand jedoch darauf, dass diese nicht ausreichten, um den Vorschlag komplett abzulehnen. Schließlich stimmte der Kantonsrat mit 48 zu 29 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine Empfehlung der Initiative.
Da der Kantonsrat das Anliegen abgelehnt hat, wird die Initiative nun der Volksabstimmung unterbreitet. Die Basellandschaftler Bevölkerung entscheidet dann, ob Gemeinden das Recht erhalten sollen, ausländische Einwohner für Schul- und Sozialämter zuzulassen. Das Ergebnis wird zeigen, ob die kommunalen Behörden mehr Autonomie bei den Wahlberechtigungsregeln erhalten.






