Abriss gestoppt: Fehlende Genehmigungen und verfallener Gerichtsbeschluss
Felix HoffmannAbriss gestoppt: Fehlende Genehmigungen und verfallener Gerichtsbeschluss
Ein Abrissprojekt wurde aufgrund von Bedenken bezüglich seiner rechtlichen Gültigkeit gestoppt. Die Menschenrechtsorganisation Hudo hat sich eingeschaltet und mangelnde Genehmigungen für die Arbeiten beanstandet. Das Abrissteam hatte die Arbeiten auf Basis eines Gerichtsbeschlusses aus dem Jahr 2016 aufgenommen. Dieser Beschluss ist inzwischen verfallen, weshalb Hudo darauf besteht, dass die Arbeiten ohne einen aktuellen und rechtlich gültigen Gerichtsbeschluss nicht wiederaufgenommen werden dürfen.
Das Team hat eine mündliche Zusage gegeben, alle Aktivitäten vorerst einzustellen. Hudo hat darüber hinaus Bedenken wegen fehlender legitimer Ausweisdokumente des Teams geäußert. Die Pause bleibt bestehen, bis das Team gültige rechtliche Unterlagen vorlegt.
Das Städtebau- und Wohnungsgesetz von 1992 sieht vor, dass solche Anordnungen innerhalb von drei Jahren vollstreckt werden müssen. Der Abriss bleibt vorerst unterbrochen. Ohne gültige Unterlagen und einen aktuellen Gerichtsbeschluss können die Arbeiten nicht fortgesetzt werden.
