77-Jährige wegen rassistischer Beleidigungen und Müllattacken verurteilt
Elias Koch77-Jährige wegen rassistischer Beleidigungen und Müllattacken verurteilt
Eine 77-jährige Schweizerin ist zu einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem sie ihre Nachbarn in Pfäffikon SZ wiederholt belästigt hatte. Der Streit begann 2024, als sie beleidigende handschriftliche Zettel hinterließ, und eskalierte später zu verbalen Angriffen und Vermüllung vor deren Haus. Das Gericht fällte das Urteil nach einer Beschwerde des Paares, die im März 2025 eingereicht worden war.
Der Konflikt nahm seinen Anfang, als die Frau einen handschriftlichen Zettel vor der Haustür des älteren Paares und in dessen Briefkasten hinterließ. Darin beleidigte sie die beiden als "alten, weißen, psychisch gestörten Mann", "eingebildete spanische Verkäuferin" und "englischsprachigen, nicht integrierten IT-Berater".
Im März 2025 schickte sie weitere E-Mails, in denen sie die Nachbarn als "Slum-Rucksack", "kleinen Kolumbianer" und "nicht integrierten IT-Berater" bezeichnete. Zudem forderte sie sie auf, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Zur gleichen Zeit begann sie, Müll – darunter Verpackungen, Getränkeflaschen und anderen Abfall – in den Garten des Paares zu werfen.
Das Paar erstattete Ende März 2025 offiziell Anzeige. Zwar wies die Staatsanwaltschaft einen Antrag wegen übler Nachrede wegen verspäteter Einreichung ab, doch bestätigte sie die Vorwürfe der Beleidigung und der Vermüllung. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken, insgesamt 1500 Franken, mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren.
Zusätzlich muss sie eine weitere Strafe von 570 Franken zahlen oder bei Nichtzahlung zehn Tage Haft antreten. Unter Einbezug der Verfahrenskosten in Höhe von 1500 Franken beläuft sich die Gesamtforderung auf 2073 Franken.
Das Urteil bedeutet, dass die Frau keine Haftstrafe antreten muss, sofern sie die Bewährungsauflagen einhält. Die Strafen decken sowohl die wiederholte Belästigung als auch die Kosten des Gerichtsverfahrens ab. Mit dem Richterspruch ist der einjährige Nachbarstreit nun offiziell beendet.






