07 June 2026, 04:14

14-Jähriger aus Solingen wegen schwerer Brandstiftung festgenommen

Innenstadt: Polizei identifiziert Verdächtigen (14) nach Molotowcocktail-Attacke auf Solinger Wohnhaus

14-Jähriger aus Solingen wegen schwerer Brandstiftung festgenommen

Ein 14-jähriger Junge aus Solingen ist unter dem Verdacht festgenommen worden, einen Balkon einer Wohnung mit einer entzündlichen Flüssigkeit in Brand gesetzt zu haben. Bei dem Vorfall, an dem auch ein 13-jähriger Begleiter beteiligt war, erlitt ein Anwohner leichte Verletzungen, als er das Feuer löschte. Die Ermittler prüfen nun mögliche Zusammenhänge zwischen dem Beschuldigten und einem weiteren Brand in der Umgebung.

Das Feuer brach aus, nachdem der 14-Jährige angeblich einen Behälter mit brennbarer Flüssigkeit auf dem Balkon entzündet haben soll. Ein Anwohner bemerkte die Flammen schnell und konnte sie löschen, erlitt dabei jedoch leichte Brandverletzungen. Der Verdächtige wurde später als vermisst gemeldet, bevor er in Bonn festgenommen wurde.

Der 13-Jährige, der sich zum Zeitpunkt der Tat in seiner Begleitung befand, sprach mit Ermittlern der Mordkommission und lieferte Details zum Verhalten des älteren Jungen. In der Nähe des Tatorts wurde zudem eine chirurgische Maske mit einem aufgemalten Hakenkreuz gefunden, allerdings besteht bisher kein direkter Bezug zur Straftat. Die Behörden schlossen ein fremdenfeindliches Motiv für die Attacke aus.

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Der 14-Jährige wurde dem Haftrichter am Amtsgericht Solingen vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung erließ. Die Vollstreckung des Haftbefehls wurde jedoch unter bestimmten Auflagen ausgesetzt. Dasselbe Verdachtsmoment besteht auch in Zusammenhang mit einem weiteren Brand in einem Müllcontainer an der Dorper Straße in Solingen.

Die Ermittlungen dauern an, ein Zusammenhang zwischen der Maske und dem Feuer konnte bisher nicht bestätigt werden. Dem 14-Jährigen droht eine Anklage wegen schwerer Brandstiftung, während die Kriminalbeamten weiterhin Beweise sammeln. Das Verfahren wird unter den vom Gericht festgelegten Auflagen fortgeführt.

Quelle