100-Euro-Bonus: So profitieren einkommensschwache Familien vom neuen Freizeitgeld
Elias Koch100-Euro-Bonus: So profitieren einkommensschwache Familien vom neuen Freizeitgeld
Neuer Kinder-Freizeitbonus unterstützt einkommensschwache Familien
Als Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen wurde ein neuer Kinder-Freizeitbonus eingeführt. Die einmalige Zahlung soll Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Freizeitaktivitäten nach den Pandemie-Beschränkungen erleichtern. Jedes anspruchsberechtigte Kind unter 18 Jahren erhält 100 Euro.
Der Bonus ist Teil der Bundesinitiative „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und zielt darauf ab, die negativen Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen für junge Menschen abzumildern.
Die Auszahlung erfolgt automatisch an Kinder, die im August 2021 Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezogen haben. Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialgeld oder Grundsicherungsleistungen nach SGB XII erhalten, müssen einen Antrag stellen. Auch Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind berechtigt.
Anträge können online oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 555543 gestellt werden. Die Mittel lassen sich für Eintrittskarten, Freizeitangebote oder spezielle Kleidung für Sport und Hobbys verwenden.
Der 100-Euro-Bonus bietet finanzielle Unterstützung, damit bedürftige Kinder an Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Er richtet sich insbesondere an diejenigen, die von wirtschaftlicher Not und den Pandemie-Folgen besonders betroffen sind. Familien werden aufgefordert, ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.
